Für ein stärkeres baukulturelles Ehrenamt – Wichtige Neuerungen im Steuerrecht

Viele Akteure der Baukultur sind in gemeinnützigen Vereinen organisiert. Sie erhalten so umfangreiche Steuerbefreiungen, müssen dafür allerdings auch einige gesetzliche Voraussetzungen erfüllen.

Um ihnen dabei entgegen zu kommen, wurde bereits im Frühjahr 2013 das Ehrenamtsstärkungsgesetz verabschiedet, das gemeinnützigen Tätigkeiten einen höheren gesellschaftlichen Stellenwert und damit mehr Anerkennung beschert.

Seitdem sind zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten, wie zum Beispiel eine Anhebung der Freibeträge, eine Ausdehnung der Mittelverwendungsfrist, eine Neustrukturierung von Rücklagenbildung und Vermögensverwendung oder Zusätze zur Haftbarkeit des Vorstandes. Im Hinblick auf eine zu erwartende Verschärfung des Prüfungsschwerpunktes bei gemeinnützigen Vereinen bietet das Haus der Architektur Köln (hdak) am Mittwoch, den 25. November 2015, eine Informationsveranstaltung an. In einem zweistündigen Seminarvortrag stellt Peter Nitsche, vereidigter Buchprüfer und Schatzmeister des hdak, die wichtigsten Neuerungen in der Gesetzeslage vor. Eine Anmeldung ist erforderlich.

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